Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Karsten Kreh, Schwanthalerstr. 141, 80339 München (info@vitascore.tools)
– nachfolgend „Betreiber“ –
und dem jeweiligen Kunden, der die Plattform Vitascore nutzt
– nachfolgend „Kunde“ –
über die Nutzung der branchenneutralen Umfrageplattform Vitascore. Gegenüber Teilnehmern seiner Umfragen tritt der Kunde als Anbieter der jeweiligen Umfrage auf. Der Betreiber stellt nur die technische Plattform bereit.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit Annahme eines Angebots oder Nutzung der Plattform bestätigt der Kunde verbindlich, als Unternehmer zu handeln und die Plattform ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu nutzen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherverträge (§§ 312g, 355 BGB) besteht nicht. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, ist der Betreiber berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Verträge über die Produktnutzung kommen ausschließlich zwischen dem Betreiber und dem Kunden zustande. Der Kunde zahlt das vereinbarte Entgelt an den Betreiber. Ein etwaiger Vertriebspartnervertrag zwischen dem Betreiber und einem Vertriebspartner ist ein separates Vertragsverhältnis und regelt nicht die Produktnutzung gegenüber dem Kunden.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung
(1) Der Vertrag kommt durch individuelles Angebot des Betreibers und dessen Annahme durch den Kunden zustande (schriftlich, per E-Mail oder in Textform ausreichend).
(2) Diese Nutzungsbedingungen werden bei Vertragsschluss einbezogen. Der jeweils aktuelle Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich Anlagen wird dem Kunden zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellt und ist gesondert zu schließen bzw. zu akzeptieren, bevor personenbezogene Daten von Umfrage-Teilnehmern verarbeitet werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Betreiber stellt dem Kunden einen zeitlich befristeten, nicht ausschließlichen Zugang zur Software-as-a-Service-Plattform Vitascore zur Erstellung, Verwaltung und Durchführung von Umfragen sowie zur Anzeige zugehöriger Auswertungen bereit (SaaS). Ein Erwerb der Software oder die Einräumung darüber hinausgehender Lizenzen ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(2) Es bestehen zwei Produktvarianten:
a) Check-Up
Höchstens 12 Fragen je Umfrage, einfache Auswertung, ohne Lead-Datenbank und ohne Auswertungs-Dashboard, ohne laufende Monatspauschale.
b) Index
Typisch 20 bis 40 Fragen, technisch bis höchstens 50 Fragen je Umfrage, mit Datenbank, Auswertungs-Dashboard, Lead-Erfassung sowie laufender Maintenance-/Hosting-Pauschale.
(3) Die technische Durchsetzung der Variantengrenzen obliegt dem Betreiber.
(4) Check-Up-Umfragen bleiben unbefristet online, solange der Betreiber sie nicht einstellt. Der Betreiber kann die Bereitstellung von Check-Up-Umfragen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten einstellen. Vor der Einstellung weist der Betreiber den Kunden auf die Möglichkeit hin, vorhandene Ergebnisse zu exportieren, soweit technisch vorgesehen.
(5) Der Betreiber ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, zu erweitern oder – soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt – einzuschränken. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs der gebuchten Variante wird der Betreiber angemessen ankündigen.
4. Zugang und Accounts
(1) Der Zugang zum Dashboard erfolgt über Benutzerkonten (Login). Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
(2) Die Nutzung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird empfohlen, ist für Admins des Kunden jedoch nicht verpflichtend. Für Plattform-Admins des Betreibers kann 2FA verpflichtend sein.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen seines Unternehmens Zugang erhalten und Rollen angemessen vergeben werden.
5. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte seiner Umfragen, einschließlich Fragen, Antwortoptionen, Auswertungstexten, Empfehlungen sowie fachlicher Hinweise und Disclaimer (etwa medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Art).
(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Umfrage-Teilnehmer. Der Betreiber handelt insoweit als Auftragsverarbeiter. Einzelheiten regelt der AVV.
(3) Für das E-Mail-Gate stellt der Betreiber einen frei editierbaren Standard-Consent-Text bereit. Passt der Kunde diesen Text an oder nutzt er erfasste Kontaktdaten (Leads) für eigene Zwecke (einschließlich Marketing), trägt er dafür die alleinige Verantwortung und stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten eingehalten werden.
(4) Erhebt der Kunde in seinen Umfragen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (etwa Gesundheitsdaten), so sorgt er selbst für eine tragfähige Rechtsgrundlage, insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die diese Datenkategorien konkret benennt. Der Standard-Consent-Text deckt das nicht automatisch ab. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und gibt besondere Kategorien in Anlage 1 zum AVV an.
(5) Der Kunde ist für seine eigenen Pflichtangaben (Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung) im Zusammenhang mit der von ihm angebotenen Umfrage verantwortlich und stellt dem Betreiber die dafür erforderlichen Angaben zur Anzeige bereit, soweit die Plattform dies technisch vorsieht.
(6) Umfrage-Scores und daraus abgeleitete Einschätzungen dürfen vom Kunden nicht für Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Teilnehmern verwendet werden. Sie dienen der informatorischen Selbsteinschätzung.
(7) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und unterlässt jede missbräuchliche Nutzung der Plattform.
(8) Freistellung. Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter einschließlich Behörden frei, die aus den Inhalten oder der Nutzung durch den Kunden resultieren, insbesondere aus Umfrageinhalten, fehlenden fachlichen Disclaimern, angepassten Consent-Texten, wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Lead-Nutzung, fehlenden eigenen Pflichtangaben sowie Verstößen im Zusammenhang mit besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO (einschließlich fehlender oder unzureichender Einwilligung und fehlender Datenschutz-Folgenabschätzung). Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Herausgabe des Quellcodes an den Kunden ist nur gegen gesondertes Entgelt und gesonderte Vereinbarung möglich. Sie begründet allenfalls ein einfaches Nutzungsrecht für den Betrieb einer eigenen Instanz; Weiterverkauf, Vervielfältigung zur Weitergabe und Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Die generische Umfrage-Engine und sonstiges generisches Know-how des Betreibers verbleiben beim Betreiber. Rechte an vom Kunden eingebrachten Inhalten (Fragenkataloge, Texte, Logos) verbleiben beim Kunden; der Betreiber erhält die für den Betrieb erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.
7. Verfügbarkeit
(1) Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform (Best Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder ein Service-Level-Agreement mit Prozentzusagen wird nicht vereinbart.
(2) Der Betreiber überwacht die Erreichbarkeit nach besten Kräften und beseitigt Störungen im Rahmen des Zumutbaren. Wartungsfenster und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bleiben vorbehalten.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Betreibers. Preise sind dort genannt; die Nutzungsbedingungen enthalten keine Preisliste. Soweit ein Vertriebspartner Preise gegenüber Interessenten kommuniziert, setzt er diese frei fest; der Betreiber gibt keine verbindlichen Verkaufspreise vor.
(2) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist, hilfsweise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(3) Änderungen laufender Entgelte (insbesondere der Maintenance-/Hosting-Pauschale bei Index) kündigt der Betreiber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden an. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht bis zum Wirksamkeitszeitpunkt und nutzt er die Leistung weiter, gilt die neue Vergütung als vereinbart. Widerspricht der Kunde fristgerecht, können die Parteien den Vertrag zu den bisherigen Konditionen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fortsetzen oder der Betreiber den Vertrag mit der für die Entgeltänderung genannten Frist beenden.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Sperrung
(1) Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn
- der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist, oder
- konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder eine missbräuchliche Nutzung bestehen, oder
- die Sicherheit der Plattform oder anderer Kunden gefährdet ist.
(2) Soweit zumutbar, kündigt der Betreiber die Sperrung zuvor an und setzt eine kurze Frist zur Abhilfe. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Fehlt eine abweichende Regelung, gilt:
a) Index: unbefristetes Vertragsverhältnis; ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
b) Check-Up: keine laufende Monatspauschale; die Bereitstellung endet mit Einstellung nach § 3 Abs. 4 oder mit Kündigung aus wichtigem Grund bzw. einvernehmlicher Beendigung.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Pflichtverletzungen, nachhaltigem Zahlungsverzug oder rechtswidrigen Inhalten trotz Abmahnung.
(3) Nach Vertragsende stellt der Betreiber dem Kunden für 30 Tage die Möglichkeit zum Export der vorhandenen Umfrage- und Lead-Daten bereit, soweit technisch vorgesehen. Danach löscht der Betreiber die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten zur Löschung in Backups regelt der AVV.
11. Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist (etwa wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklung der Plattform) und der Kunde dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamkeitszeitpunkt in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung außerordentlich zu kündigen.
12. Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden an den Betreiber gezahlten Entgelte, mindestens jedoch auf das vom Kunden gezahlte Onboarding-Entgelt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
(4) Die datenschutzrechtliche Haftung im Verhältnis der Auftragsverarbeitung richtet sich zusätzlich nach dem AVV und den gesetzlichen Vorschriften.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese auf höherer Gewalt oder vergleichbaren, außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegenden Ereignissen beruhen (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampf, Ausfall von Leitungsnetzen oder Stromversorgung, behördliche Anordnungen). Die betroffenen Fristen verlängern sich angemessen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; die Gerichtsstandsklausel wirkt gegenüber Nichtkaufleuten nur im Rahmen von § 38 ZPO.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.